Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-502/20TP v Institut des Experts en Automobiles
- Entschieden
- 2021-09-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:678
- CELEX
- 62020CJ0502
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG – Art. 5 Abs. 2 – In einem Mitgliedstaat niedergelassener Kfz-Sachverständiger, der sich zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung seines Berufs in den Aufnahmemitgliedstaat begibt – Weigerung der Berufsorganisation des Aufnahmemitgliedstaats, in dem er vorher niedergelassen war, ihn in das Register der vorübergehend und gelegentlich erbrachten Dienstleistungen einzutragen – Begriff der ‚vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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