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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑502/11Vivaio dei Molini Azienda Agricola Porro Savoldi ss v Autorità per la Vigilanza sui Contratti Pubblici di lavori, servizi e forniture

Entschieden
2012-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2012:613
CELEX
62011CO0502
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Öffentliche Bauaufträge – Richtlinie 93/37/EWG – Art. 6 – Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz – Zulässigkeit einer Regelung, die die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren auf Gesellschaften beschränkt, die eine Handelstätigkeit ausüben, und einfache Gesellschaften (‚società semplici‘) ausschließt – Institutionelle und satzungsmäßige Zwecke – Landwirtschaftsunternehmen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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