Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑502/11Vivaio dei Molini Azienda Agricola Porro Savoldi ss v Autorità per la Vigilanza sui Contratti Pubblici di lavori, servizi e forniture
- Entschieden
- 2012-10-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:613
- CELEX
- 62011CO0502
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Öffentliche Bauaufträge – Richtlinie 93/37/EWG – Art. 6 – Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz – Zulässigkeit einer Regelung, die die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren auf Gesellschaften beschränkt, die eine Handelstätigkeit ausüben, und einfache Gesellschaften (‚società semplici‘) ausschließt – Institutionelle und satzungsmäßige Zwecke – Landwirtschaftsunternehmen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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