Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-501/24Klinka-Geo Trans Földmunkavégző Ipari, Kereskedelmi és Szolgáltató Kft. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága
- Entschieden
- 2025-05-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:348
- CELEX
- 62024CO0501
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzuständigkeit – Offensichtliche Unzulässigkeit – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Recht auf Vorsteuerabzug – Verweigerung – Verpflichtungen des Steuerpflichtigen – Beweislast – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Widerspruch zwischen der nationalen Rechtsprechung und dem Unionsrecht – Art. 267 AEUV – Vorrang des Unionsrechts – Vorlagepflicht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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