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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-501/17Germanwings GmbH v Wolfgang Pauels

Entschieden
2019-04-04
ECLI
ECLI:EU:C:2019:288
CELEX
62017CJ0501
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Geltungsbereich – Befreiung von der Ausgleichspflicht – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘ – Beschädigung des Reifens eines Flugzeugs durch einen Fremdkörper auf dem Rollfeld eines Flughafen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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