Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-500/20ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft v Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion mbH
- Entschieden
- 2022-07-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:563
- CELEX
- 62020CJ0500
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Internationale Übereinkünfte – Schienenverkehr – Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) – Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI) – Art. 4 – Zwingendes Recht – Art. 8 – Haftung des Betreibers – Art. 19 – Sonstige Ansprüche – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Beschädigung von Lokomotiven des Beförderers aufgrund einer Entgleisung – Anmietung von Ersatzlokomotiven – Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers zur Erstattung der Mietkosten – Vertrag, der durch einen Verweis auf das nationale Recht die Erweiterung der Haftung der Parteien vorsieht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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