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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-500/20ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft v Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion mbH

Entschieden
2022-07-14
ECLI
ECLI:EU:C:2022:563
CELEX
62020CJ0500
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Internationale Übereinkünfte – Schienenverkehr – Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) – Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI) – Art. 4 – Zwingendes Recht – Art. 8 – Haftung des Betreibers – Art. 19 – Sonstige Ansprüche – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Beschädigung von Lokomotiven des Beförderers aufgrund einer Entgleisung – Anmietung von Ersatzlokomotiven – Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers zur Erstattung der Mietkosten – Vertrag, der durch einen Verweis auf das nationale Recht die Erweiterung der Haftung der Parteien vorsieht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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