Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-5/15AK v Achmea Schadeverzekeringen NV and Stichting Achmea Rechtsbijstand
- Entschieden
- 2016-04-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:218
- CELEX
- 62015CJ0005
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsschutzversicherung – Richtlinie 87/344/EWG – Art. 4 Abs. 1 – Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer – Gerichts- oder Verwaltungsverfahren – Begriff – Widerspruch gegen die Versagung der Bewilligung einer Behandlung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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