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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-499/23European Commission v Hungary

Entschieden
2025-11-13
ECLI
ECLI:EU:C:2025:875
CELEX
62023CJ0499
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Freier Warenverkehr – Art. 35 AEUV – Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Baumaterialien – Notifizierungspflicht für Ausfuhren – Vorkaufsrecht des Staates – Art. 36 AEUV – Rechtfertigung – Öffentliche Sicherheit – Versorgung kritischer Infrastrukturen mit Baumaterialien – Kontrolle der Ausfuhr in Drittländer – Ausschließliche Zuständigkeit der Union – Gemeinsame Handelspolitik – Verordnung (EU) 2015/479 – Gemeinsame Ausfuhrregelung – Richtlinie (EU) 2015/1535 – Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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