Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-499/15W and V v X
- Entschieden
- 2017-02-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:118
- CELEX
- 62015CJ0499
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 8 bis 15 – Zuständigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltspflichten – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Art. 3 Buchst. d – Entgegengesetzte Entscheidungen von Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten – Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in dem Mitgliedstaat, in dem sich seine Mutter aufhält – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich der Vater aufhält, für die Änderung einer rechtskräftigen Entscheidung, die sie zuvor bezüglich des Aufenthaltsorts des Kindes, der Unterhaltspflichten und der Ausübung des Umgangsrechts erlassen haben – Fehlen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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