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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-499/15W and V v X

Entschieden
2017-02-15
ECLI
ECLI:EU:C:2017:118
CELEX
62015CJ0499
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 8 bis 15 – Zuständigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltspflichten – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Art. 3 Buchst. d – Entgegengesetzte Entscheidungen von Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten – Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in dem Mitgliedstaat, in dem sich seine Mutter aufhält – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich der Vater aufhält, für die Änderung einer rechtskräftigen Entscheidung, die sie zuvor bezüglich des Aufenthaltsorts des Kindes, der Unterhaltspflichten und der Ausübung des Umgangsrechts erlassen haben – Fehlen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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