Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-499/13Marian Macikowski v Dyrektor Izby Skarbowej w Gdańsku
- Entschieden
- 2015-03-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:201
- CELEX
- 62013CJ0499
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Steuerneutralität – Besteuerung der Lieferung von Grundstücken im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens – Nationale Regelung, wonach der die Zwangsversteigerung durchführende Gerichtsvollzieher verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer auf einen solchen Umsatz zu ermitteln und zu entrichten – Zahlung des Kaufpreises an das zuständige Gericht und Pflicht dieses Gerichts, den Betrag der zu zahlenden Mehrwertsteuer an den Gerichtsvollzieher zu überweisen – Schadensersatzpflicht und strafrechtliche Haftung des Gerichtsvollziehers in dem Fall, dass die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wird – Unterschied zwischen der ordentlichen Frist für die Zahlung der Mehrwertsteuer durch einen Steuerpflichtigen und der einem solchen Gerichtsvollzieher auferlegten Frist – Unmöglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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