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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-499/13Marian Macikowski v Dyrektor Izby Skarbowej w Gdańsku

Entschieden
2015-03-26
ECLI
ECLI:EU:C:2015:201
CELEX
62013CJ0499
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Steuerneutralität – Besteuerung der Lieferung von Grundstücken im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens – Nationale Regelung, wonach der die Zwangsversteigerung durchführende Gerichtsvollzieher verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer auf einen solchen Umsatz zu ermitteln und zu entrichten – Zahlung des Kaufpreises an das zuständige Gericht und Pflicht dieses Gerichts, den Betrag der zu zahlenden Mehrwertsteuer an den Gerichtsvollzieher zu überweisen – Schadensersatzpflicht und strafrechtliche Haftung des Gerichtsvollziehers in dem Fall, dass die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wird – Unterschied zwischen der ordentlichen Frist für die Zahlung der Mehrwertsteuer durch einen Steuerpflichtigen und der einem solchen Gerichtsvollzieher auferlegten Frist – Unmöglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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