Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-498/23 PAL v European Commission

Entschieden
2024-02-06
ECLI
ECLI:EU:C:2024:204
CELEX
62023CO0498
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentlicher Dienst – Beamter – Dienstbezüge – Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Familienzulagen – Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder – Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Einem unterhaltsberechtigten Kind gleichgestellte Person – Person, der gegenüber der Beamte gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und deren Unterhalt ihn mit erheblichen Ausgaben belastet – Voraussetzungen für die Gewährung – Entzug der Zulage – Rückforderung zuviel gezahlter Beträge nach Art. 85 des Statuts – Aufhebungsklage – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung