Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-498/23 PAL v European Commission
- Entschieden
- 2024-02-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:204
- CELEX
- 62023CO0498
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentlicher Dienst – Beamter – Dienstbezüge – Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Familienzulagen – Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder – Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Einem unterhaltsberechtigten Kind gleichgestellte Person – Person, der gegenüber der Beamte gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und deren Unterhalt ihn mit erheblichen Ausgaben belastet – Voraussetzungen für die Gewährung – Entzug der Zulage – Rückforderung zuviel gezahlter Beträge nach Art. 85 des Statuts – Aufhebungsklage – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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