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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-498/20ZK v BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG

Entschieden
2022-03-10
ECLI
ECLI:EU:C:2022:173
CELEX
62020CJ0498
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 2 – Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen, bei denen eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden – Klage eines Insolvenzverwalters gegen einen Dritten im Interesse der Gläubiger – Ort des Eintritts des schädigenden Ereignisses – Art. 8 Nr. 2 – Interventionsklage eines Vertreters kollektiver Interessen – Verordnung (EG) Nr. 864/2007 – Anwendungsbereich – Allgemeine Kollisionsnorm.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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