Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-497/20Randstad Italia SpA v Umana SpA and Others
- Entschieden
- 2021-12-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:1037
- CELEX
- 62020CJ0497
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Pflicht der Mitgliedstaaten zur Schaffung der erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 Abs. 1 und 3 – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Urteil des obersten Verwaltungsgerichts eines Mitgliedstaats, mit dem unter Verstoß gegen die Rechtsprechung des Gerichtshofs die Klage eines von einem Vergabeverfahren ausgeschlossenen Bieters für unzulässig erklärt wird – Kein Rechtsbehelf gegen dieses Urteil vor dem obersten ordentlichen Gericht dieses Mitgliedstaats – Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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