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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-497/20Randstad Italia SpA v Umana SpA and Others

Entschieden
2021-12-21
ECLI
ECLI:EU:C:2021:1037
CELEX
62020CJ0497
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Pflicht der Mitgliedstaaten zur Schaffung der erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 Abs. 1 und 3 – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Urteil des obersten Verwaltungsgerichts eines Mitgliedstaats, mit dem unter Verstoß gegen die Rechtsprechung des Gerichtshofs die Klage eines von einem Vergabeverfahren ausgeschlossenen Bieters für unzulässig erklärt wird – Kein Rechtsbehelf gegen dieses Urteil vor dem obersten ordentlichen Gericht dieses Mitgliedstaats – Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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