Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-495/22Ministero della Giustizia v SP
- Entschieden
- 2023-04-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:405
- CELEX
- 62022CO0495
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 und 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 267 AEUV – Umfang der Vorlagepflicht der in letzter Instanz entscheidenden einzelstaatlichen Gerichte – Ausnahmen von dieser Pflicht – Kriterien – Fälle, in denen die richtige Auslegung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass kein Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt – Voraussetzung, dass das in letzter Instanz entscheidende einzelstaatliche Gericht überzeugt sein muss, dass auch für die letztinstanzlichen Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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