Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-494/03Senior Engineering Investments BV v Staatssecretaris van Financiën
- Entschieden
- 2006-01-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:17
- CELEX
- 62003CJ0494
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Nationale Regelung, nach der eine Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) Gesellschaftsteuer für einen Beitrag entrichten muss, den ihre Muttergesellschaft (Großmuttergesellschaft) an ihre Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) geleistet hat - Gesellschaftsteuer - Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft - Einzahlung "auf das Agio" - Erhöhung des Gesellschaftsvermögens - Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsanteile - Leistung eines Gesellschafters - Zahlung durch einen Gesellschafter des Gesellschafters - Zahlung an eine Tochtergesellschaft - "Eigentlicher Empfänger" - Einmalige Erhebung der Gesellschaftsteuer (innerhalb der Gemeinschaft) - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Niederlassungsfreiheit - Nationale Praxis, nach der die Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) nur dann von der Steuer befreit wird, wenn ihre Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) ebenfalls in diesem Mitgliedstaat ansässig ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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