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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-493/14Dilly’s Wellnesshotel GmbH v Finanzamt Linz

Entschieden
2016-07-21
ECLI
ECLI:EU:C:2016:577
CELEX
62014CJ0493
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung in Form von Umweltsteuerermäßigungen – Verordnung (EG) Nr. 800/2008 – Gruppen von Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht freigestellt angesehen werden können – Zwingender Charakter der Freistellungsvoraussetzungen – Art. 3 Abs. 1 – Ausdrücklicher Verweis auf diese Verordnung in der Beihilferegelung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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