Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-492/22 PPUCJ
- Entschieden
- 2022-12-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:964
- CELEX
- 62022CJ0492
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 6 Abs. 2 – Bestimmung der zuständigen Justizbehörden – Entscheidung über die Aufschiebung der Übergabe der gesuchten Person, die von einem Organ erlassen wird, das keine vollstreckende Justizbehörde ist – Art. 23 – Ablauf der Fristen für die Übergabe – Folgen – Art. 12 und Art. 24 Abs. 1 – Inhafthaltung der gesuchten Person zum Zwecke der Strafverfolgung im Vollstreckungsmitgliedstaat – Art. 6, 47 und 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht der verfolgten Person, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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