Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-492/18 PPUTC
- Entschieden
- 2019-02-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:108
- CELEX
- 62018CJ0492
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Europäischer Haftbefehl – Art. 12 – Inhafthaltung der gesuchten Person – Art. 17 – Fristen für den Erlass der Entscheidung über die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls – Nationale Rechtsvorschriften, wonach 90 Tage nach der Festnahme die Aussetzung der Haft von Amts wegen vorgesehen ist – Unionsrechtskonforme Auslegung – Aussetzung der Fristen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 6 – Recht auf Freiheit und Sicherheit – Unterschiedliche Auslegungen des nationalen Rechts – Klarheit und Vorhersehbarkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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