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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-492/17Südwestrundfunk v Tilo Rittinger and Others

Entschieden
2018-12-13
ECLI
ECLI:EU:C:2018:1019
CELEX
62017CJ0492
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Art. 108 Abs. 3 AEUV – Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten – Finanzierung – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der alle Erwachsenen, die Inhaber einer Wohnung im Inland sind, zur Entrichtung eines Beitrags an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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