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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-492/04Lasertec Gesellschaft für Stanzformen mbH v Finanzamt Emmendingen

Entschieden
2007-05-10
ECLI
ECLI:EU:C:2007:273
CELEX
62004CO0492
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darlehensvertrag zwischen Unternehmen - Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehensnehmerin - In einem Drittland ansässige Gesellschaft als Darlehensgeberin und Anteilseignerin - Begriff der wesentlichen Beteiligung - Zahlung von Darlehenszinsen - Einstufung - Verdeckte Gewinnausschüttung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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