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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-491/23 PAtesos medical AG and Others v European Commission and Others

Entschieden
2024-04-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:320
CELEX
62023CO0491
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen – Verordnung (EU) 2017/745 – Ablauf der Benennung einer Einrichtung als Konformitätsbewertungsstelle für Medizinprodukte gemäß der Richtlinie 93/42/EWG – Streichung dieser Einrichtung aus dem Verzeichnis der benannten Stellen, die über gültige Bescheinigungen gemäß der Richtlinie 93/42/EWG verfügen – Nichtigkeitsklage – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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