Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-489/14A v B
- Entschieden
- 2015-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:654
- CELEX
- 62014CJ0489
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Rechtshängigkeit – Art. 16 und Art. 19 Abs. 1 und 3 – Verfahren der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in einem ersten Mitgliedstaat und Scheidungsverfahren in einem zweiten Mitgliedstaat – Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts – Begriff der ‚geklärten‘ Zuständigkeit – Erledigung des ersten Verfahrens und Einleitung eines erneuten Scheidungsverfahrens im ersten Mitgliedstaat – Folgen – Zeitverschiebung zwischen den Mitgliedstaaten – Auswirkungen auf das Verfahren zur Anrufung der Gerichte.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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