Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-488/24D.V. v MB „Kigas“
- Entschieden
- 2026-05-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:399
- CELEX
- 62024CJ0488
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und c – Informationspflicht bei anderen als Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen – Verpflichtung des Unternehmers, den Verbraucher über die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistungen zu informieren – Zölle – Verpflichtung des Unternehmers, den Verbraucher über den Gesamtpreis der Dienstleistungen zu informieren – Zusätzliche Kosten – Inhalt der dem Verbraucher zu erteilenden Informationen – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Art. 6 und 11.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht