Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-488/18Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen v Golfclub Schloss Igling e.V
- Entschieden
- 2020-12-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:1013
- CELEX
- 62018CJ0488
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 132 Abs. 1 Buchst. m – Befreiung für ‚bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen‘ – Unmittelbare Wirkung – Begriff der Einrichtungen ohne Gewinnstreben.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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