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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-488/15European Commission v Republic of Bulgaria

Entschieden
2017-04-05
ECLI
ECLI:EU:C:2017:267
CELEX
62015CJ0488
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinie 2008/50/EG – Luftqualität – Art. 13 Abs. 1 – Anhang XI – Für PM10 geltende Tages- und Jahresgrenzwerte – Systematische und andauernde Überschreitung der Grenzwerte – Art. 22 – Verlängerung der zur Erreichung bestimmter Grenzwerte festgelegten Fristen – Voraussetzungen für die Anwendung – Art. 23 Abs. 1 – Luftqualitätspläne – ‚So kurz wie möglich‘ gehaltener Zeitraum der Nichteinhaltung – Geeignete Maßnahmen – In die Beurteilung einfließende Gesichtspunkte.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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