Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-487/15 PDeutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs)
- Entschieden
- 2016-02-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:130
- CELEX
- 62015CO0487
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil ‚Redrock‘ – Ältere nationale Wortmarken ROCK, KEPROCK, FLEXIROCK, FORMROCK, FLOOR-ROCK, TERMAROCK, KLIMAROCK, SPEEDROCK, DUROCK, SPLITROCK, PLANAROCK, TOPROCK, KLEMMROCK, FIXROCK, SONOROCK PLUS, VARIROCK, SONOROCK und MASTERROCK – Relative Eintragungshindernisse – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a – Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.
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