Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-486/21SHARENGO najem in zakup vozil d.o.o. v Mestna občina Ljubljana
- Entschieden
- 2022-11-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:868
- CELEX
- 62021CJ0486
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliches System des Mietens und der gemeinschaftlichen Nutzung (Carsharing) von Elektrofahrzeugen – Unterscheidung zwischen den Begriffen ‚Dienstleistungskonzessionen‘ und ‚öffentliche Lieferaufträge‘ – Richtlinie 2014/23/EU – Art. 5 Nr. 1 Buchst. b – Art. 20 Abs. 4 – Begriff ‚Gemischte Verträge‘ – Art. 8 – Bestimmung des Vertragswerts einer Dienstleistungskonzession – Kriterien – Art. 27 – Art. 38 – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 2 Abs. 1 Nrn. 5 und 8 – Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 – Anhang XXI – Möglichkeit nach nationalem Recht, eine Voraussetzung hinsichtlich der Verzeichnung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit in einem Register aufzustellen – Unmöglichkeit, diese Voraussetzung allen Mitgliedern eines befristeten Zusammenschlusses von Unternehmen abzuverlangen – Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 – Art. 1 Abs. 1 – Verpflichtung, in den Konzessionsunterlagen ausschließlich auf das ‚Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge‘ zu verweisen – Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 – Art. 1 Abs. 2 – Unmöglichkeit, in den Konzessionsunterlagen auf die Klassifikation ‚NACE Revision 2‘ zu verweisen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht