Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-486/16Bankia SA v Alfredo Sánchez Martínez and Sandra Sánchez Triviño
- Entschieden
- 2019-07-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:572
- CELEX
- 62016CO0486
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 6 und 7 – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Klausel über die vorzeitige Fälligstellung eines Hypothekendarlehens – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Frage, die mit einer Frage übereinstimmt, über die der Gerichtshof bereits entschieden hat, oder deren Antwort klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Befugnisse des nationalen Gerichts beim Vorliegen einer als ‚missbräuchlich‘ eingestuften Klausel – Ersetzung der missbräuchlichen Klausel durch eine Vorschrift des nationalen Rechts – Effektivitätsgrundsatz – Grundsatz der Verfahrensautonomie.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht