Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-485/21„S. V.“ OOD v E. Ts. D
- Entschieden
- 2022-10-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:839
- CELEX
- 62021CJ0485
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Art. 2 Buchst. b – Begriff ‚Verbraucher‘ – Art. 2 Buchst. c – Begriff ‚Gewerbetreibender‘ – Natürliche Person, die Eigentümerin einer Wohnung in einem im Miteigentum stehenden Gebäude ist – Verschiedene Arten rechtlicher Beziehungen in Bezug auf die Verwaltung und Instandhaltung dieses Gebäudes – Nach dem Recht eines Mitgliedstaats erfolgende unterschiedliche Behandlung von Miteigentümern, die einen individuellen Vertrag für die Verwaltung und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Bereiche eines solchen Gebäudes geschlossen haben, und Miteigentümern, die keinen solchen Vertrag geschlossen haben, was die Verbrauchereigenschaft angeht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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