Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-485/20XXXX v HR Rail SA
- Entschieden
- 2022-02-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:85
- CELEX
- 62020CJ0485
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung – Entlassung eines Arbeitnehmers mit Behinderung, der endgültig nicht in der Lage ist, die wesentlichen Funktionen seines Arbeitsplatzes zu erfüllen – Bediensteter, der im Rahmen seiner Einstellung eine Probezeit absolviert – Art. 5 – Angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung – Verpflichtung zur Verwendung an einem anderen Arbeitsplatz – Zulassung unter dem Vorbehalt, dass der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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