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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-485/20XXXX v HR Rail SA

Entschieden
2022-02-10
ECLI
ECLI:EU:C:2022:85
CELEX
62020CJ0485
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung – Entlassung eines Arbeitnehmers mit Behinderung, der endgültig nicht in der Lage ist, die wesentlichen Funktionen seines Arbeitsplatzes zu erfüllen – Bediensteter, der im Rahmen seiner Einstellung eine Probezeit absolviert – Art. 5 – Angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung – Verpflichtung zur Verwendung an einem anderen Arbeitsplatz – Zulassung unter dem Vorbehalt, dass der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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