Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-484/20Vodafone Kabel Deutschland GmbH v Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband eV
- Entschieden
- 2021-12-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:975
- CELEX
- 62020CJ0484
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie (EU) 2015/2366 – Zahlungsdienste – Art. 62 Abs. 4 – Entgelte – Art. 107 Abs. 1 – Vollständige Harmonisierung – Art. 115 Abs. 1 und 2 – Umsetzung und Anwendung – Abonnements für Kabelfernsehen und Internetzugang – Vor dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie geschlossene Dauerschuldverhältnisse – Entgelte für nach diesem Datum bewirkte Zahlungsvorgänge ohne Bankeinzug.
Legt aus
- PSD2 — Richtlinie (EU) 2015/236632015L2366
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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