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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-484/16Criminal proceedings against Antonio Semeraro

Entschieden
2016-12-13
ECLI
ECLI:EU:C:2016:952
CELEX
62016CO0484
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Offensichtliche Unzuständigkeit – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2012/29/EU – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a – Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 49, 51, 53 und 54 – Straftat der Beleidigung – Abschaffung des Straftatbestands der Beleidigung durch den nationalen Gesetzgeber – Kein Zusammenhang mit dem Unionsrecht – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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