Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-483/20XXXX v Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides
- Entschieden
- 2022-02-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:103
- CELEX
- 62020CJ0483
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 33 Abs. 2 Buchst. a – Unzulässigkeit eines Antrags auf internationalen Schutz eines Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat, dem in einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, während sich das minderjährige Kind dieses Drittstaatsangehörigen mit subsidiärem Schutzstatus im erstgenannten Mitgliedstaat aufhält – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7 – Recht auf Achtung des Familienlebens – Art. 24 – Kindeswohl – Kein Verstoß gegen die Art. 7 und 24 der Charta der Grundrechte bei Unzulässigkeit eines Antrags auf internationalen Schutz – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 23 Abs. 2 – Pflicht der Mitgliedstaaten, für die Aufrechterhaltung des Familienverbands der Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, Sorge zu tragen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht