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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-483/20XXXX v Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides

Entschieden
2022-02-22
ECLI
ECLI:EU:C:2022:103
CELEX
62020CJ0483
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 33 Abs. 2 Buchst. a – Unzulässigkeit eines Antrags auf internationalen Schutz eines Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat, dem in einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, während sich das minderjährige Kind dieses Drittstaatsangehörigen mit subsidiärem Schutzstatus im erstgenannten Mitgliedstaat aufhält – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7 – Recht auf Achtung des Familienlebens – Art. 24 – Kindeswohl – Kein Verstoß gegen die Art. 7 und 24 der Charta der Grundrechte bei Unzulässigkeit eines Antrags auf internationalen Schutz – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 23 Abs. 2 – Pflicht der Mitgliedstaaten, für die Aufrechterhaltung des Familienverbands der Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, Sorge zu tragen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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