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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-483/19Ville de Verviers v J

Entschieden
2019-12-11
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1081
CELEX
62019CO0483
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Sozialpolitik – Richtlinie 1999/70/EG – EGB-UNICE CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraf 2 – Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung – Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Berufsausbildungsverhältnisse und Auszubildendensysteme/ Lehrlingsausbildungssysteme sowie die Arbeitsverträge und ‑verhältnisse, die im Rahmen eines besonderen öffentlichen oder von der öffentlichen Hand unterstützten beruflichen Ausbildungs‑, Eingliederungs- und Umschulungsprogramms abgeschlossen wurden, auszuschließen – Folgen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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