Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-483/19Ville de Verviers v J
- Entschieden
- 2019-12-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:1081
- CELEX
- 62019CO0483
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Sozialpolitik – Richtlinie 1999/70/EG – EGB-UNICE CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraf 2 – Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung – Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Berufsausbildungsverhältnisse und Auszubildendensysteme/ Lehrlingsausbildungssysteme sowie die Arbeitsverträge und ‑verhältnisse, die im Rahmen eines besonderen öffentlichen oder von der öffentlichen Hand unterstützten beruflichen Ausbildungs‑, Eingliederungs- und Umschulungsprogramms abgeschlossen wurden, auszuschließen – Folgen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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