Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-482/15 PWestermann Lernspielverlage GmbH v European Union Intellectual Property Office
- Entschieden
- 2016-10-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:805
- CELEX
- 62015CJ0482
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Unionsmarkenanmeldung – Bildmarke mit den Wortbestandteilen ‚bambino‘ und ‚lük‘ – Widerspruchsverfahren – Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil ‚bambino‘ – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden älteren Marke – Schreiben der Klägerin, mit dem dieser Verfall dem Gericht mitgeteilt wird – Weigerung des Gerichts, das Schreiben zu den Verfahrensakten zu nehmen – Fehlen einer Begründung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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