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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-482/15 PWestermann Lernspielverlage GmbH v European Union Intellectual Property Office

Entschieden
2016-10-26
ECLI
ECLI:EU:C:2016:805
CELEX
62015CJ0482
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Unionsmarkenanmeldung – Bildmarke mit den Wortbestandteilen ‚bambino‘ und ‚lük‘ – Widerspruchsverfahren – Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil ‚bambino‘ – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden älteren Marke – Schreiben der Klägerin, mit dem dieser Verfall dem Gericht mitgeteilt wird – Weigerung des Gerichts, das Schreiben zu den Verfahrensakten zu nehmen – Fehlen einer Begründung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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