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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-481/24E. sp.j. v C. sp. z o.o

Entschieden
2025-12-18
ECLI
ECLI:EU:C:2025:996
CELEX
62024CJ0481
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a – Zinsen bei Zahlungsverzug – Art. 6 Abs. 1 und 2 – Entschädigung für Beitreibungskosten – Voraussetzungen – Nationale Regelung, die eine Aufrechnung gegenseitiger Forderungen durch rückwirkende Erklärung vorsieht – Gleichzeitiges Erlöschen der Forderungen bis zur niedrigsten Forderung – Auswirkungen auf Zinsen und Entschädigung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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