Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-481/24E. sp.j. v C. sp. z o.o
- Entschieden
- 2025-12-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:996
- CELEX
- 62024CJ0481
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a – Zinsen bei Zahlungsverzug – Art. 6 Abs. 1 und 2 – Entschädigung für Beitreibungskosten – Voraussetzungen – Nationale Regelung, die eine Aufrechnung gegenseitiger Forderungen durch rückwirkende Erklärung vorsieht – Gleichzeitiges Erlöschen der Forderungen bis zur niedrigsten Forderung – Auswirkungen auf Zinsen und Entschädigung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht