Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-481/22European Commission v Ireland
- Entschieden
- 2024-01-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:85
- CELEX
- 62022CJ0481
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 98/83/EG – Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Art. 4 Abs. 1 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Genusstauglichkeit und Reinheit des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers sicherzustellen – Anhang I Teil B – Überschreitung der Grenzwerte für Trihalogenmethan-Konzentrationen in Trinkwasser – Art. 8 Abs. 2 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, so bald wie möglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität zu erlassen und deren Durchführung Priorität einzuräumen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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