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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-481/22European Commission v Ireland

Entschieden
2024-01-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:85
CELEX
62022CJ0481
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 98/83/EG – Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Art. 4 Abs. 1 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Genusstauglichkeit und Reinheit des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers sicherzustellen – Anhang I Teil B – Überschreitung der Grenzwerte für Trihalogenmethan-Konzentrationen in Trinkwasser – Art. 8 Abs. 2 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, so bald wie möglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität zu erlassen und deren Durchführung Priorität einzuräumen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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