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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-480/22EVN Business Service GmbH and Others

Entschieden
2023-11-23
ECLI
ECLI:EU:C:2023:918
CELEX
62022CJ0480
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Richtlinie 2014/25/EU – Art. 57 Abs. 3 – Auftraggeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Sitzes einer zentralen Beschaffungsstelle, die in seinem Auftrag und auf seine Rechnung handelt – Zugang zu den Nachprüfungsverfahren – Anwendbare Verfahrensvorschriften und Zuständigkeit der Nachprüfungsstellen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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