Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-480/22EVN Business Service GmbH and Others
- Entschieden
- 2023-11-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:918
- CELEX
- 62022CJ0480
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Richtlinie 2014/25/EU – Art. 57 Abs. 3 – Auftraggeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Sitzes einer zentralen Beschaffungsstelle, die in seinem Auftrag und auf seine Rechnung handelt – Zugang zu den Nachprüfungsverfahren – Anwendbare Verfahrensvorschriften und Zuständigkeit der Nachprüfungsstellen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht