Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-480/21W O and J L v Minister for Justice and Equality
- Entschieden
- 2022-07-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:592
- CELEX
- 62021CO0480
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 1 Abs. 3 – Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 Abs. 2 – Grundrecht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht – Systemische oder allgemeine Mängel – Zweistufige Prüfung – Anwendungskriterien – Pflicht der vollstreckenden Justizbehörde, konkret und genau zu prüfen, ob ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Betroffene im Fall der Übergabe einer echten Gefahr der Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht ausgesetzt sein wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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