Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-479/09 PEvets Corp. v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM)

Entschieden
2010-09-30
ECLI
ECLI:EU:C:2010:571
CELEX
62009CJ0479
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke DANELECTRO - Bildmarke QWIK TUNE - Antrag auf Verlängerung der Markeneintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Verlängerung der Markeneintragung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung