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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-477/19IE v Magistrat der Stadt Wien

Entschieden
2020-07-02
ECLI
ECLI:EU:C:2020:517
CELEX
62019CJ0477
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 12 Abs. 1 – System des strengen Schutzes von Tierarten – Anhang IV – Cricetus cricetus (Feldhamster) – Ruhe- und Fortpflanzungsstätten – Beschädigung oder Vernichtung – Verlassene Stätten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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