Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-477/19IE v Magistrat der Stadt Wien
- Entschieden
- 2020-07-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:517
- CELEX
- 62019CJ0477
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 12 Abs. 1 – System des strengen Schutzes von Tierarten – Anhang IV – Cricetus cricetus (Feldhamster) – Ruhe- und Fortpflanzungsstätten – Beschädigung oder Vernichtung – Verlassene Stätten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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