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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-476/19Allmänna ombudet hos Tullverket v Combinova AB

Entschieden
2020-10-08
ECLI
ECLI:EU:C:2020:802
CELEX
62019CJ0476
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollkodex der Union – Art. 124 Abs. 1 Buchst. k – Erlöschen der Zollschuld, wenn die Waren nicht verwendet werden – Begriff ‚verwendete Ware‘ – Verfahren der aktiven Veredelung – Zollschuld, die durch die Nichterfüllung von im Rahmen des Verfahrens der aktiven Veredelung vorgesehenen Verpflichtungen entstanden ist – Keine fristgerechte Vorlage der Abrechnung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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