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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-476/10projektart Errichtungsgesellschaft mbH, Eva Maria Pepic and Herbert Hilbe

Entschieden
2011-06-24
ECLI
ECLI:EU:C:2011:422
CELEX
62010CO0476
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - Art. 40 und Anhang XII des EWR-Abkommens - Erwerb eines Zweitwohnsitzes im Land Vorarlberg (Österreich) durch Staatsangehörige des Fürstentums Liechtenstein - Verfahren der vorherigen Genehmigung - Zulässigkeit".

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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