Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-475/23Voestalpine Giesserei Linz v Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Cluj and Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Cluj-Napoca
- Entschieden
- 2024-10-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:866
- CELEX
- 62023CJ0475
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 168 Buchst. a – Recht auf Vorsteuerabzug – Erwerb eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen – Unentgeltliche Zurverfügungstellung des Gegenstands für ein Subunternehmen zur Ausführung von Tätigkeiten zugunsten des Steuerpflichtigen – Versagung des Abzugs der auf den Gegenstand entfallenden Mehrwertsteuer.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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