Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-473/24Speyer & Grund GmbH & Co. KG v Werner & Mertz GmbH

Entschieden
2025-12-11
ECLI
ECLI:EU:C:2025:961
CELEX
62024CJ0473
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a – Begriff ‚Biozidprodukt‘ – Die ‚Bestimmung‘ des Produkts betreffende Voraussetzung – Essigprodukte, die zur Verwendung sowohl als Lebensmittel als auch als Mittel zur Reinigung/Desinfektion von Lebensmitteln bestimmt sind (‚Mehrzweckprodukte‘) – Geltungsbereich der Verordnung Nr. 528/2012 – Art. 2 Abs. 1 und 2 – Anhang V – Liste der unter diese Verordnung fallenden Arten von Biozidprodukten – Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung