Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-473/20INVEST FUND MANAGEMENT v Komisia za finansov nadzor
- Entschieden
- 2022-10-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:804
- CELEX
- 62020CJ0473
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Richtlinie 2009/65/EG – Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) – OGAW-Verwaltungsgesellschaften – Verpflichtungen betreffend die Information der Anleger – Art. 72 – Pflicht zur Aktualisierung der ‚Angaben von wesentlicher Bedeutung im Prospekt‘ – Umfang – Art. 69 Abs. 2 – Angaben in Anhang I Schema A – Zusammensetzung eines Organs der Verwaltungsgesellschaft – Art. 99a Buchst. r – Umsetzung in das Recht der Mitgliedstaaten – Nationale Regelung, die im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Prospekts das Spektrum der Zuwiderhandlungen, die festgestellt und geahndet werden können, erweitert.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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