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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-473/20INVEST FUND MANAGEMENT v Komisia za finansov nadzor

Entschieden
2022-10-20
ECLI
ECLI:EU:C:2022:804
CELEX
62020CJ0473
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Richtlinie 2009/65/EG – Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) – OGAW-Verwaltungsgesellschaften – Verpflichtungen betreffend die Information der Anleger – Art. 72 – Pflicht zur Aktualisierung der ‚Angaben von wesentlicher Bedeutung im Prospekt‘ – Umfang – Art. 69 Abs. 2 – Angaben in Anhang I Schema A – Zusammensetzung eines Organs der Verwaltungsgesellschaft – Art. 99a Buchst. r – Umsetzung in das Recht der Mitgliedstaaten – Nationale Regelung, die im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Prospekts das Spektrum der Zuwiderhandlungen, die festgestellt und geahndet werden können, erweitert.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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