Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-472/99Clean Car Autoservice GmbH v Stadt Wien and Republik Österreich
- Entschieden
- 2001-12-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2001:663
- CELEX
- 61999CJ0472
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Artikel 234 EG - Kosten der Parteien des Ausgangsverfahrens - Artikel 104 § 5 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes.
Legt aus
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