Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑470/13Generali-Providencia Biztosító Zrt v Közbeszerzési Hatóság Közbeszerzési Döntőbizottság
- Entschieden
- 2014-12-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2469
- CELEX
- 62013CJ0470
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Aufträge, die den in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehenen Schwellenwert nicht erreichen – Art. 49 AEUV und 56 AEUV – Anwendbarkeit – Eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse – Gründe für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren – Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers, der einen Verstoß gegen das nationale Wettbewerbsrecht begangen hat, der durch ein vor weniger als fünf Jahren ergangenes Urteil festgestellt wurde – Zulässigkeit – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht