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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑470/13Generali-Providencia Biztosító Zrt v Közbeszerzési Hatóság Közbeszerzési Döntőbizottság

Entschieden
2014-12-18
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2469
CELEX
62013CJ0470
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Aufträge, die den in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehenen Schwellenwert nicht erreichen – Art. 49 AEUV und 56 AEUV – Anwendbarkeit – Eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse – Gründe für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren – Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers, der einen Verstoß gegen das nationale Wettbewerbsrecht begangen hat, der durch ein vor weniger als fünf Jahren ergangenes Urteil festgestellt wurde – Zulässigkeit – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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