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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-47/23European Commission v Federal Republic of Germany

Entschieden
2024-11-14
ECLI
ECLI:EU:C:2024:954
CELEX
62023CJ0047
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Art. 6 Abs. 2 – Geeignete Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu vermeiden – Durch das Natura2000-Netz geschützte Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und 6520 (Berg-Mähwiesen) – Flächenverluste – Fehlende gebietsspezifische Überwachung natürlicher Lebensräume – Allgemeines und strukturelles Versäumnis – Art. 4 Abs. 1 – Vorlage einer Liste von Gebieten durch jeden Mitgliedstaat, in der die in diesen Gebieten vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen und einheimischen Arten aufgeführt sind – Regelmäßige Aktualisierung der Informationen zu diesen Gebieten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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