Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-47/16Valsts ieņēmumu dienests v "Veloserviss” SIA

Entschieden
2017-03-16
ECLI
ECLI:EU:C:2017:220
CELEX
62016CJ0047
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Zollkodex der Gemeinschaften – Art. 220 Abs. 2 Buchst. b – Nacherhebung von Einfuhrabgaben – Vertrauensschutz – Voraussetzungen für die Anwendung – Irrtum der Zollbehörden – Pflicht des Einführers, gutgläubig zu handeln und die Umstände zu überprüfen, unter denen das Ursprungszeugnis nach Formblatt A ausgestellt worden ist – Beweismittel – Bericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung