Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-47/10 PRepublic of Austria v European Commission
- Entschieden
- 2011-10-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:698
- CELEX
- 62010CJ0047
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 87 EG und 88 Abs. 2 und 3 EG – Verordnung (EG) Nr. 659/1999 – Entscheidung, keine Einwendungen zu erheben – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Zulässige Nichtigkeitsgründe – Begriff des ‚Beteiligten‘ – Urteilsbegründung – Beweislast – Prozessleitende Maßnahmen vor dem Gericht – Art. 64 und 81 der Verfahrensordnung des Gerichts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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