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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-47/10 PRepublic of Austria v European Commission

Entschieden
2011-10-27
ECLI
ECLI:EU:C:2011:698
CELEX
62010CJ0047
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 87 EG und 88 Abs. 2 und 3 EG – Verordnung (EG) Nr. 659/1999 – Entscheidung, keine Einwendungen zu erheben – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Zulässige Nichtigkeitsgründe – Begriff des ‚Beteiligten‘ – Urteilsbegründung – Beweislast – Prozessleitende Maßnahmen vor dem Gericht – Art. 64 und 81 der Verfahrensordnung des Gerichts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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